In unserem Alltag begegnen uns viele Situationen, in denen wir Hilfe benötigen, sei es beim Einkaufen, im Haushalt oder einfach nur, um jemanden zu haben, der uns auf Spaziergänge oder zu Arztbesuche begleitet. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist es oft eine große Herausforderung, geeignete Unterstützung zu organisieren, die nicht nur fachlich fundiert, sondern auch menschlich nahbar ist. Genau hier kommen die Nachbarschaftshilfe und das Ehrenamt ins Spiel. Diese beiden Formen der Unterstützung bieten eine wertvolle Möglichkeit, das Leben selbstständiger und erfüllter zu gestalten, ohne auf professionelle Pflegeleistungen zurückgreifen zu müssen, die für gewisse Aufgaben wie Grundpflege oder medizinische Versorgung notwendig sind.
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe bezeichnet eine ehrenamtliche Unterstützung im Alltag für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf. Sie richtet sich vor allem an Pflegebedürftige, die zu Hause leben und Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Diese Hilfe kann viele Formen annehmen, von alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen und Gartenarbeit bis hin zu persönlicher Betreuung und Begleitung bei Besuchen von Ärztinnen und Ärzten. Ziel der Nachbarschaftshilfe ist es, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und insbesondere älteren oder bedürftigen Menschen das Leben zu erleichtern. Diese Form der Hilfe ist oft unbürokratisch und basiert auf freiwilligem Engagement und dem Prinzip der Solidarität innerhalb der Gemeinschaft.
Wo finden Sie Unterstützung?
Die Frage, wo man Hilfe bei Haushalt, Begleitung oder ähnlichem organisieren kann, möchten viele beantworten. Lokale Initiativen, Vereine und gemeinnützige Organisationen sind dabei die ersten Anlaufpunkte.
- • In Moormerland und der Umgebung gibt es beispielsweise das Seniorenbüro der Gemeinde, das Angebote in Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und den Vereinen und Verbänden in Moormerland realisiert. Es ist ein wichtiger Ansprechpartner für Senioren und ihre Angehörigen, die Unterstützung suchen. Das Büro bietet Beratung, Informationen und die Möglichkeit, Kontakte zu ehrenamtlichen Helfern zu vermitteln.
- • Ein weiterer zentraler Ort ist die Freiwilligenagentur des Landkreises Leer. Diese Agentur ist Ansprechpartner für Organisationen, die Einsatzstellen für ehrenamtlich Interessierte besetzen möchten, Fragen dazu haben und Unterstützung benötigen. Die Freiwilligenagentur bietet Termine an verschiedenen Orten, darunter auch in Moormerland im Café Klönsnack, wo Menschen sich informieren und ehrenamtlich tätig werden können.
- • In vielen Regionen gibt es zudem sogenannte Nachbarschaftshelferkontaktstellen, die bundesweit vertreten sind. Diese Stellen helfen dabei, Nachbarschaftshelfer in der Nähe zu finden.
- • Ein weiterer Anlaufpunkt sind Pflegestützpunkte in der Region. Die Pflegestützpunkte kennen alle anerkannten Angebote und können bei der Vermittlung unterstützen. Sie sind oft die erste Instanz, wenn es darum geht, passende Helfer für pflegebedürftige Menschen zu finden.
Im Sozialwerk Moormerland wird die tatkräftige Unterstützung von Ehrenamtlichen als wertvoll angesehen. Ohne die Unterstützung von Ehrenamtlichen wäre die Arbeit nur halb so gut. Es sind die vielen kleinen Dinge, die ehrenamtlich übernommen werden. Mit einer neuen Initiative möchte das Sozialwerk Moormerland neue Ehrenamtliche gewinnen, Ehrenamt vor Ort stärken und neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln.
Finanzielle Unterstützung: Der Entlastungsbetrag
Für pflegebedürftige Menschen kann die Nachbarschaftshilfe auch finanziell unterstützt werden. Die Pflegekassen bieten hierfür verschiedene Leistungen an, die unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können. Zu den relevanten Leistungen gehört unter anderem der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
- • Anspruch: Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, der für Nachbarschaftshilfe genutzt werden kann. Dieser Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden, die zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. Wichtig ist, dass die Leistungen von anerkannten Anbietern erbracht werden müssen.
- • Erstattungsleistung: Die Nachbarschaftshilfe ist eine sogenannte Erstattungsleistung. Das bedeutet, Pflegebedürftige bezahlen die Nachbarschaftshilfe zunächst aus eigener Tasche und reichen die Belege anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung ein.
- • Aufwandsentschädigung für Helfende: Auch wenn Nachbarschaftshilfe grundsätzlich ehrenamtlich erfolgt, können Nachbarschaftshelfer in verschiedenen Bundesländern für ihr Engagement eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese kann über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung genutzt werden. Dafür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jede Person mit festgestelltem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Betrag. Die Aufwandsentschädigung für eine Nachbarschaftshilfe kann über den Entlastungsbetrag erstattet werden. Dieser beträgt 131 Euro pro Monat, im Jahr können sich also 1.572 Euro ansammeln.
- • Ansparen und Verfall: Wird dieser Betrag nicht verbraucht, spart er sich automatisch an. Dieses Guthaben muss bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht sein, sonst verfällt es zum 1. Juli.
- • Grenzen der Aufwandsentschädigung: Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal 10 Euro inklusive Auslagenersatz pro Stunde. Die Einnahmen dürfen nicht höher sein als bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, also nicht mehr als derzeit 520 Euro pro Monat. Dabei ist zu beachten, dass Sie nur zwei pflegebedürftige Personen betreuen dürfen und die Beträge zusammen gerechnet werden.
- • Registrierung der Helfenden: Die Registrierung erfolgt beispielsweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Nur bei der Pflegekasse offiziell anerkannte Helfer können den Entlastungsbetrag abrechnen.
- • Umwandlung von Pflegesachleistungen: Werden die Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch genommen, kann der verbliebene Betrag maximal 40 Prozent umgewidmet und für Leistungen der Nachbarschaftshilfe verwendet werden. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. In Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit, maximal 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs Ihres Pflegegrades hierfür umzuwandeln.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat kann flexibel genutzt werden: monatlich einsetzen oder ansparen. Nicht genutzte Beträge bis zum 31. Dezember sammeln, die Abrechnung erfolgt bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Unterstützung kann Arzttermine, Einkäufe, Haushalt oder emotionale Begleitung umfassen.
Steuerliche Aspekte und Meldepflichten
Die Nachbarschaftshilfe bleibt steuerfrei, wenn Sie mit Ihrer Hilfe eine sittliche Pflicht gegenüber der pflegebedürftigen Person erfüllen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist dies der Fall, wenn Sie eine sittliche Pflicht erfüllen. Erhalten Sie für Ihre Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung, müssen Sie diese grundsätzlich vollständig dem Finanzamt melden. Alle Einnahmen, auch eine Aufwandsentschädigung, müssen auch dem Jobcenter gemeldet werden. Grundsätzlich gilt: Wird für die geleistete Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung gezahlt, muss diese in voller Höhe beim Finanzamt angegeben werden.
Fazit und Ausblick
In Moormerland und der Umgebung gibt es viele Möglichkeiten, Nachbarschaftshilfe und Ehrenamt zu organisieren. Das Seniorenbüro, die Freiwilligenagentur, Pflegestützpunkte und Nachbarschaftshelferkontaktstellen sind wichtige Anlaufpunkte. Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige ihre Nachbarschaftshilfe finanziell unterstützen, und die Aufwandsentschädigung für die geleistete Hilfe kann erstattet werden. Die Nachbarschaftshilfe bleibt steuerfrei, wenn eine sittliche Pflicht erfüllt wird.
Insgesamt bieten die Nachbarschaftshilfe und das Ehrenamt eine wertvolle Möglichkeit, das Leben pflegebedürftiger Menschen zu unterstützen und zu verbessern. Mit freiwilligem Engagement und dem Prinzip der Solidarität innerhalb der Gemeinschaft kann das Leben selbstständiger und erfüllter gestaltet werden. Durch die finanzielle Unterstützung der Pflegekassen wird die Nachbarschaftshilfe auch für pflegebedürftige Menschen zugänglich gemacht.
Für die Zukunft ist es wichtig, dass die Nachbarschaftshilfe und das Ehrenamt weiter gestärkt werden. Mit neuen Initiativen und Projekten, die sich der Förderung widmen, kann das Gemeinschaftsgefühl gestärkt und die Unterstützung für pflegebedürftige Menschen verbessert werden. Stadtteilbüros und andere lokale Initiativen sind wichtige Anlaufpunkte, um dieses Engagement zu fördern und zu organisieren.


